Wohnungsübergabe beim Auszug
Am Ende jedes Mietverhältnisses steht die Übergabe: Die Wohnung wird gemeinsam mit der Vermieterschaft besichtigt, der Zustand protokolliert, die Schlüssel wechseln die Hand. Wer weiss, was dabei festgehalten wird – und was er unterschreibt –, erspart sich die häufigsten Streitpunkte.
Das Übergabeprotokoll ist das zentrale Dokument
Bei der Übergabe gehen beide Seiten durch die Wohnung und halten den Zustand schriftlich fest: Raum für Raum, mit jedem Mangel, der auffällt. Was Sie im Protokoll unterschreiben, gilt als von Ihnen anerkannt – lesen Sie es deshalb durch, bevor Sie unterschreiben, und verlangen Sie eine Kopie.
Sind Sie mit einem Punkt nicht einverstanden, unterschreiben Sie nicht einfach trotzdem: Lassen Sie Ihren Vorbehalt im Protokoll vermerken. Mängel, die bei der Übergabe sichtbar waren, aber nicht protokolliert wurden, können Ihnen später in der Regel nicht mehr angelastet werden; verdeckte Mängel muss die Vermieterschaft nach der Entdeckung umgehend melden.
Abnutzung ist nicht Schaden
Für normale Abnutzung haften Sie nicht – sie ist mit dem Mietzins abgegolten. Dazu zählen etwa abgelaufene Teppiche, verblichene Wände oder die üblichen Spuren von Möbeln. Anders sieht es bei eigentlichen Schäden aus: Brandflecken, tiefe Kratzer, Flecken, die sich nicht mehr entfernen lassen. Wo die Grenze liegt, ist der häufigste Streitpunkt jeder Übergabe – das Protokoll entscheidet, worüber überhaupt gestritten wird.
Was am Übergabetermin bereit sein muss
Damit die Übergabe in einem Durchgang klappt:
- die Wohnung ist vollständig geräumt – auch Keller, Estrich und Garage
- die Wohnung wird gereinigt übergeben; die Reinigung selbst bieten wir nicht an, sie gehört aber in jede Auszugsplanung
- Dübellöcher und kleine Gebrauchsspuren sind fachgerecht behoben, soweit vereinbart
- sämtliche Schlüssel liegen bereit – auch nachgemachte
- Zählerstände für Strom, Gas und Wasser sind notiert
Wie der Umzugstag auf die Übergabe hinführt
Der Termin der Übergabe bestimmt die Planung rückwärts: Erst wenn die Wohnung leer ist, kann gereinigt werden, und erst danach findet die Übergabe statt. Wir planen den Umzug deshalb so, dass zwischen Auszug und Übergabetermin genug Luft bleibt – bei einem Umzug am Monatsende oft der entscheidende halbe Tag.
Wenn Sie uns den Übergabetermin nennen, takten wir Fahrzeug und Team darauf. Möbel, die nicht mitkommen, entsorgen wir auf Wunsch gleich mit – dann steht der Reinigung nichts mehr im Weg.
Offizielle Quelle
Fristen, Gebühren und Zuständigkeiten legen die Behörden fest und können sie ändern; verbindlich ist immer die offizielle Stelle Ihrer Gemeinde oder des Kantons.
FAQ
Gute Fragen, klare Antworten
Muss ich bei der Übergabe dabei sein?
Ja, in aller Regel schon – Sie unterschreiben das Protokoll und übergeben die Schlüssel. Können Sie nicht persönlich erscheinen, bevollmächtigen Sie jemanden schriftlich.
Was passiert, wenn ich mit einem protokollierten Mangel nicht einverstanden bin?
Unterschreiben Sie den Punkt nicht vorbehaltlos, sondern lassen Sie Ihren Widerspruch im Protokoll festhalten. Bei Unsicherheit hilft die Beratung des Mieterinnen- und Mieterverbands weiter.
Können Sie den Umzug auf den Übergabetermin hin planen?
Ja. Nennen Sie uns in der Anfrage den Übergabetermin – wir legen den Umzug so, dass die Wohnung rechtzeitig leer ist und für Reinigung und Übergabe genug Zeit bleibt.
Ihre Festofferte – innert 24 Stunden
30 Sekunden online oder ein Anruf – wir melden uns innert 15 Minuten, täglich von 07:00–18:00.