Wohnung räumen nach einem Todesfall
Eine Wohnung aufzulösen, während man trauert, ist eine der unangenehmeren Aufgaben, die ein Umzugsunternehmen begleitet. Hier steht, in welcher Reihenfolge Sie am besten vorgehen – und was Sie erledigt haben sollten, bevor jemand Kisten packt.
Zuerst die Formalitäten, dann die Räumung
Bevor eine Wohnung geräumt wird, sollte klar sein, wer entscheiden darf. Sind mehrere Erbinnen und Erben da, bilden sie eine Erbengemeinschaft und entscheiden gemeinsam; wer allein ausräumt, sorgt schnell für Streit. Ist ein Willensvollstrecker eingesetzt, liegt die Verfügung bei ihm. Klären Sie deshalb vorher:
- ob die Erbschaft angenommen ist – wer sich in die Angelegenheiten des Nachlasses einmischt, kann das Recht verlieren, sie auszuschlagen, deshalb sollte vorher nichts entsorgt werden
- ob alle Berechtigten mit der Räumung und dem Umgang mit den Gegenständen einverstanden sind
Den Mietvertrag im Blick behalten
Parallel läuft das Mietverhältnis. Klären Sie früh mit der Verwaltung, auf welchen Termin gekündigt werden kann und wann die Wohnung übergeben wird – dieses Datum bestimmt den ganzen Zeitplan. Je früher es feststeht, desto ruhiger lässt sich alles andere planen.
Sortieren, bevor geräumt wird
Gehen Sie einmal in Ruhe durch die Wohnung und legen Sie fest, was bleibt, was weitergegeben wird und was entsorgt werden darf. Persönliche Unterlagen, Fotos, Schmuck und Dokumente sollten Sie selbst sichern, bevor ein Team anrückt. Alles, was Sie vorher entschieden haben, muss am Räumungstag niemand mehr entscheiden.
Wie die Räumung abläuft
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung: Für Fragen zum Nachlass sind das zuständige Notariat oder eine Rechtsberatung die richtige Adresse. Sobald das geklärt ist, ist der Rest Organisation.
Wir schauen uns die Wohnung an oder lassen uns Fotos schicken, halten fest, was mitgenommen und was entsorgt wird, und nennen Ihnen den Preis vorher. Am vereinbarten Tag räumen, demontieren und transportieren wir – Brauchbares dorthin, wo Sie es haben möchten, den Rest zur korrekten Entsorgung.
Wenn Sie möchten, sind Sie nicht dabei. Viele Angehörige finden es leichter, den Schlüssel zu übergeben und die Wohnung erst wieder leer zu sehen.
Fristen, Gebühren und Zuständigkeiten legen die Behörden fest und können sie ändern; verbindlich ist immer die offizielle Stelle Ihrer Gemeinde oder des Kantons.
FAQ
Gute Fragen, klare Antworten
Muss ich bei der Räumung dabei sein?
Nein. Nach der Besichtigung und Ihrer Freigabe genügt die Schlüsselübergabe – am Räumungstag müssen Sie nicht anwesend sein.
Was passiert mit Gegenständen, die noch brauchbar sind?
Was Sie behalten möchten, bringen wir dorthin, wo Sie es haben wollen. Alles Übrige trennen wir und führen es der Entsorgung zu.
Wie schnell können Sie räumen?
Meist innerhalb weniger Tage nach der Besichtigung. Nennen Sie uns den Übergabetermin der Wohnung – danach richten wir die Planung aus.
Ihre Festofferte – innert 24 Stunden
30 Sekunden online oder ein Anruf – wir melden uns innert 15 Minuten, täglich von 07:00–18:00.