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Ratgeber

Umzugscheckliste: was wann zu erledigen ist

Ein Umzug scheitert selten am Tragen – eher an dem, was man zu spät angepackt hat. Diese Checkliste ordnet die Aufgaben der Reihe nach: was Wochen vorher ansteht, was auf den Umzugstag gehört und was in den zwei Wochen danach fällig ist.

Sobald der Umzug feststeht

Je früher, desto entspannter:

  • Mietvertrag kündigen beziehungsweise den neuen unterschreiben – die Fristen stehen in Ihrem Vertrag
  • Umzugstermin festlegen und die Umzugsfirma anfragen; Monatsenden sind früh ausgebucht
  • beim Arbeitgeber den Umzugstag als freien Tag eingeben
  • wenn Kinder zur Schule gehen: die Schule am alten und neuen Ort informieren
  • Keller und Estrich vorsortieren – was nicht mitkommt, rechtzeitig verschenken oder entsorgen

In den Wochen davor

Jetzt werden die Adressen umgestellt und der Umzugstag vorbereitet:

  • Post-Nachsendung einrichten und Bank, Arbeitgeber, Krankenkasse, Versicherungen, Ärztinnen und Abos informieren
  • Strom-, Gas- und Wasserversorger sowie Internet- und TV-Anbieter ummelden
  • reservierte Parkplätze für den Umzugswagen an beiden Adressen organisieren
  • Kartons packen und beschriften – Raum und Inhalt aussen anschreiben
  • eine Kiste fürs Nötigste packen: Werkzeug, Ladekabel, Dokumente, Kaffeemaschine

Am Umzugstag

Der Tag selbst ist Logistik – und zwei Unterschriften:

  • Zählerstände in der alten und neuen Wohnung notieren
  • in der alten Wohnung das Rückgabeprotokoll ausfüllen, in der neuen das Übergabeprotokoll
  • sämtliche Schlüssel der alten Wohnung übergeben

In den 14 Tagen danach

Zwei Meldungen haben eine Frist von 14 Tagen: die An-, Um- oder Abmeldung bei der Gemeinde und – im Kanton Zürich – die Adressänderung für Ihre Fahrzeuge beim Strassenverkehrsamt. Beide erklären wir in eigenen Ratgebern Schritt für Schritt.

Danach bleibt die Kür: den Haushalt einrichten, die Nachbarn kennenlernen – und die Kartons nicht zwei Jahre im Keller stapeln.

Offizielle Quelle

  • Checkliste für den Umzug (ch.ch)

Fristen, Gebühren und Zuständigkeiten legen die Behörden fest und können sie ändern; verbindlich ist immer die offizielle Stelle Ihrer Gemeinde oder des Kantons.

FAQ

Gute Fragen, klare Antworten

Wie früh sollte ich die Umzugsfirma anfragen?

Sobald der Termin feststeht – besonders für Monatsenden, die zuerst ausgebucht sind. Für die Offerte genügen die Eckdaten; Sie erhalten sie unverbindlich.

Was hat nach dem Umzug eine Frist?

Die Meldung bei der Gemeinde und im Kanton Zürich die Adressänderung für Fahrzeuge beim Strassenverkehrsamt – beides innert 14 Tagen.

Übernehmen Sie auch das Packen?

Ja, auf Wunsch packen wir Ihren Haushalt ein und am neuen Ort wieder aus – mit Material und Beschriftung. Sagen Sie es einfach in der Anfrage dazu.

Ihre Festofferte – innert 24 Stunden

30 Sekunden online oder ein Anruf – wir melden uns innert 15 Minuten, täglich von 07:00–18:00.

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  • Wohnungsumzug
  • Hausumzug
  • Büroumzug
  • Verpackungsservice
  • Möbelmontage
  • Räumung & Entsorgung

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