Umzug melden im Kanton Zürich
Ein Umzug ist erst erledigt, wenn er auch gemeldet ist. Im Kanton Zürich haben Sie dafür 14 Tage Zeit – und je nachdem, ob Sie zuziehen, innerhalb der Gemeinde umziehen oder wegziehen, wird eine andere Meldung fällig.
Die 14-Tage-Frist gilt in allen drei Fällen
Wer die Wohnung wechselt, muss das der Gemeinde innert 14 Tagen melden. Welche Meldung fällig wird, hängt davon ab, woher und wohin Sie ziehen:
- Zuzug – Sie kommen von ausserhalb in die Gemeinde. Sie melden sich neu an und brauchen dafür in der Regel die Abmeldung Ihrer bisherigen Gemeinde.
- Umzug innerhalb der Gemeinde – nur die Adresse ändert. Das ist der einfachste Fall und vielerorts vollständig online möglich.
- Wegzug – Sie verlassen die Gemeinde. Sie melden sich ab und erhalten die Bestätigung, die Ihre neue Gemeinde sehen will.
Was Sie bereithalten sollten
Die Anforderungen unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde, aber diese Unterlagen verlangt praktisch jede Einwohnerkontrolle:
- Identitätskarte oder Pass, für ausländische Staatsangehörige zusätzlich den Ausländerausweis
- die Adresse der neuen Wohnung und das Einzugsdatum
- den Mietvertrag oder einen anderen Wohnungsnachweis
- den Nachweis Ihrer Krankenversicherung
- bei Familien die Angaben zu allen mitziehenden Personen
- beim Zuzug die Abmeldebestätigung der bisherigen Gemeinde
Online melden statt am Schalter anstehen
Viele Gemeinden im Kanton Zürich nehmen die Meldung online entgegen – überregional unter dem Namen eUmzug, in grösseren Städten teils über ein eigenes Portal. Welche Meldearten Ihre Gemeinde online freigeschaltet hat und welches Login sie dafür verlangt, unterscheidet sich; verbindlich ist immer die Website Ihrer Gemeinde.
Ein praktischer Tipp zur Reihenfolge: Melden Sie den Umzug in derselben Woche, in der Sie zügeln. Dann ist die Frist sicher eingehalten und Sie haben die Bestätigung in der Hand, bevor Krankenkasse, Versicherungen oder das Strassenverkehrsamt danach fragen.
Was ausserdem eine neue Adresse braucht
Die Gemeinde ist nur die erste Station. Denken Sie ebenso an Krankenkasse und Versicherungen, an Arbeitgeber, Bank und Abonnemente – und an Ihr Fahrzeug, für das im Kanton Zürich eine eigene 14-Tage-Frist läuft.
Fristen, Gebühren und Zuständigkeiten legen die Behörden fest und können sie ändern; verbindlich ist immer die offizielle Stelle Ihrer Gemeinde oder des Kantons.
FAQ
Gute Fragen, klare Antworten
Wie lange habe ich Zeit, den Umzug zu melden?
14 Tage ab dem Umzug. Die Frist gilt für die Anmeldung nach einem Zuzug, für die Adressänderung innerhalb der Gemeinde und für die Abmeldung beim Wegzug.
Muss ich mich abmelden, wenn ich innerhalb derselben Gemeinde umziehe?
Nein. In diesem Fall genügt die Adressänderung bei Ihrer Gemeinde. Eine Abmeldung brauchen Sie nur, wenn Sie die Gemeinde verlassen.
Kann ich den Umzug für die ganze Familie auf einmal melden?
In der Regel ja, sofern alle Personen im selben Haushalt leben und gemeinsam umziehen. Halten Sie die Ausweisdaten aller Beteiligten bereit.
Ihre Festofferte – innert 24 Stunden
30 Sekunden online oder ein Anruf – wir melden uns innert 15 Minuten, täglich von 07:00–18:00.