Auto ummelden nach dem Umzug
Die Meldung bei der Gemeinde erledigt das Fahrzeug nicht mit. Für Fahrzeugausweis und Kontrollschilder ist im Kanton Zürich das Strassenverkehrsamt zuständig – und auch dort läuft eine 14-Tage-Frist.
14 Tage, wie bei der Gemeinde
Der Kanton Zürich verlangt die neue Adresse innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug. Gemeldet wird über ein Onlineformular des Strassenverkehrsamts; die Originaldokumente gehen anschliessend per Post nach Bülach.
Innerhalb des Kantons ist es kostenlos
Ziehen Sie innerhalb des Kantons Zürich um, ist die Adressänderung gebührenfrei. Kommen Sie aus einem anderen Kanton, werden Gebühren nach Aufwand erhoben – dann wechseln in der Regel auch die Kontrollschilder.
Rechnen Sie mit rund fünf bis zehn Arbeitstagen Bearbeitungszeit und planen Sie das ein, falls Sie den Fahrzeugausweis in dieser Zeit brauchen.
Was Sie einsenden
Die Meldung selbst läuft über das Onlineformular. Per Post gehen anschliessend die Originale, keine Kopien:
- der Fahrzeugausweis jedes betroffenen Fahrzeugs
- beim Zuzug aus einem anderen Kanton zusätzlich für jedes Fahrzeug ein Versicherungsnachweis
- wenn vorhanden, ebenso Schiffsausweis und Schiffsführerausweis
In dieser Reihenfolge
Melden Sie zuerst den Wohnsitz bei der Gemeinde und danach das Fahrzeug. So stimmt die Adresse im Register bereits, wenn das Strassenverkehrsamt sie prüft – das erspart Ihnen Rückfragen.
Offizielle Quelle
Fristen, Gebühren und Zuständigkeiten legen die Behörden fest und können sie ändern; verbindlich ist immer die offizielle Stelle Ihrer Gemeinde oder des Kantons.
FAQ
Gute Fragen, klare Antworten
Kostet die Adressänderung für das Auto etwas?
Innerhalb des Kantons Zürich ist sie kostenlos. Bei einem Zuzug aus einem anderen Kanton werden Gebühren nach Aufwand erhoben.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Etwa fünf bis zehn Arbeitstage. Senden Sie die Originaldokumente deshalb früh genug ein, wenn Sie den Fahrzeugausweis bald wieder brauchen.
Bekomme ich neue Kontrollschilder?
Beim Umzug innerhalb des Kantons behalten Sie Ihre Schilder. Wechseln Sie den Kanton, werden in der Regel neue ausgegeben.
Ihre Festofferte – innert 24 Stunden
30 Sekunden online oder ein Anruf – wir melden uns innert 15 Minuten, täglich von 07:00–18:00.